MTV Grone von 1897 e.V.
Mitgliedschaft
Für alle Fragen rund um An- und Abmeldungen und Beiträge steht Ihnen unsere Kassenwartin Frau Marianne Ahlborn zur Verfügung (Telefon 0551/92349, Mail ahlborn@mtv-grone.de)
Sie wollen Mitglied im MTV werden? Nichts leichter als das. Laden Sie sich einfach den Aufnahmeantrag auf Ihren Computer, drucken Sie ihn aus und schicken Sie ihn ausgefüllt an unsere Geschäftsstelle.
Download: Aufnahmeantrag (17 Kb)
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Sozialcard und Sportverein
Um Menschen in schwierigen Lebenslagen über öffentliche Einrichtungen hinaus zu helfen, hat der Rat der Stadt Göttingen die Einführung einer Sozialcard beschlossen. Mit Hilfe der Karte können Empfänger von Arbeitslosengeld II, von Wohngeld, von Sozialhilfe sowie von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz unterschiedliche Angebote ermäßigt oder sogar kostenlos nutzen.

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, die in Besitz einer Sozialcard sind, können von der Beitragszahlung befreit werden. Bitte informieren Sie in diesen Fällen unsere Kassenwartin Frau Marianne Ahlborn.

Mitgliedsbeiträge

pro Monat
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 4,10 €
Schüler, Auszubildende, Studenten vom 19. bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gegen Vorlage eines entspr. Nachweises
5,50 €
Mitglieder ab 19. Lebensjahr 7,00 €
Ehepaare 12,00 €
Familien (beide Elternteile und mindestens ein Kind 14,00 €
Rentner 6,00 €
Wehrpflichtige und Zivildienstleistende gegen Vorlage eines entspr. Nachweises beitragsfrei
Aufnahmegebühr 1 Monatsbeitrag

Sonderbeitrag Tanzsport

Einzmitglied 15,00 € pro Halbjahr
Ehepaar 30,00 € pro Halbjahr

Sonderbeitrag Tennis

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 20,00 € pro Saison
Einzelmitglieder 70,00 € pro Saison
Ehepaar 90,00 € pro Saison
Aufnahmegebühr Kinder und Jugendliche 8,00 €
Aufnahmegebühr Erwachsene 25,00 €
Arbeitsstunden (2 Std. pro Saison) 10,00 € pro Stunde

Beitragszahlung

Die Beiträge werden bei halbjährlicher Zahlungsweise ab März und September und bei jährlicher Zahlungsweise ab März durch Lastschriftverfahren eingezogen. Sofern eine Einzugsermächtigung nicht vorliegt, erhält das Mitglied eine Beitragsrechnung.

Entstehende Kosten aus säumiger Zahlungsweise sind vom Zahlungspflichtigen (Mitglied) zusätzlich aufzubringen (2,00 € Mahngebühr und Rücklastkosten bei Banken und Sparkassen).

Notwendige Bescheinigungen für eine Beitragsermäßigung sind der Geschäftsstelle unaufgefordert bis spätestens 01. März bzw. 01. September des jeweiligen Kalenderjahres vorzulegen. Liegt eine Bescheinigung nicht rechtzeitig vor, wird bei der Beitragserhebung für das laufende Halbjahr der Erwachsenenbeitrag berechnet. Eine Beitragsermäßigung wird erst bei der nächsten Abrechnung berücksichtigt, soweit die Bescheinigung dann noch gültig ist. Bei verspäteter Vorlage der Bescheinigung wird der Differenzbetrag nicht erstattet.

Jugendliche, die ab dem 19. Lebensjahr nicht mehr im Familienbeitrag enthalten sind, werden solange bei den Eltern geführt, bis eine Änderungsmeldung vorliegt.

Die Sonderbeiträge müssen zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag gezahlt werden.

Abmeldungen

Eine Abmeldung ist nur zum Ende eines Kalenderhalbjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen möglich und der Geschäftsstelle schriftlich mitzuteilen. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten nötig.